Impressum
Offenlegung nach § 5 E-Commerce-Gesetz, § 25 Mediengesetz und § 14 Unternehmensgesetzbuch.
ENTWURF — juristisch prüfen lassen. Dieser Text wurde als Erstentwurf erstellt und ist keine Rechtsberatung. Er muss vor Veröffentlichung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden.
Medieninhaber, Herausgeber und Diensteanbieter
[FIRMENWORTLAUT LAUT FIRMENBUCH] [RECHTSFORM]
Geschäftsanschrift: [STRASSE UND HAUSNUMMER] [PLZ] [ORT] Österreich
Sitz laut Firmenbuch: [SITZ LAUT FIRMENBUCH]
Firmenbuch und Umsatzsteuer
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Firmenbuchnummer | [FIRMENBUCHNUMMER] |
| Firmenbuchgericht | [FIRMENBUCHGERICHT] |
| UID-Nummer | [UID-NUMMER] |
| Global Location Number (GLN) | [GLN ODER ENTFÄLLT] |
Die Angaben nach § 14 UGB werden auch auf Geschäftspapieren und Bestellscheinen in dieser Form geführt.
Kontakt
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Telefon | [TELEFON] |
| [E-MAIL-ADRESSE] | |
| Website | [WEBSITE-ADRESSE] |
Vertretungsbefugte Organe
Geschäftsführung: [NAME GESCHÄFTSFÜHRUNG] [WEITERE VERTRETUNGSBEFUGTE PERSONEN ODER ENTFÄLLT]
Gesellschafter: [GESELLSCHAFTER UND BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE — für § 25 MedienG erforderlich]
Unternehmensgegenstand
[UNTERNEHMENSGEGENSTAND LAUT FIRMENBUCH]
Gewerbewortlaut: [GEWERBEWORTLAUT LAUT GEWERBEREGISTER]
Gewerbebehörde und Kammerzugehörigkeit
Gewerbeaufsichtsbehörde / Bezirksverwaltungsbehörde: [ZUSTÄNDIGE BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE] [ZU PRÜFEN: Für Unternehmen mit Sitz im Stadtgebiet Linz ist regelmäßig der Magistrat der Stadt Linz als Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Vor Veröffentlichung anhand des Gewerberegisterauszugs bestätigen.]
Mitgliedschaft: Wirtschaftskammer [BUNDESLAND], Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) [ZU PRÜFEN: Die konkrete Fachgruppen- bzw. Fachverbandszuordnung ergibt sich aus der Gewerbeberechtigung. Bitte anhand des WKO-Mitgliedsdatenblatts prüfen.]
Anwendbare Rechtsvorschriften
Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) in der geltenden Fassung.
Der Text ist über das Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar: [RIS-LINK — https://www.ris.bka.gv.at]
Weitere für die Tätigkeit maßgebliche Vorschriften: [WEITERE RECHTSVORSCHRIFTEN ODER ENTFÄLLT]
Blattlinie nach § 25 Abs. 4 Mediengesetz
Grundlegende Richtung dieser Website: Information über das Leistungsangebot, die Arbeitsweise und die Referenzen von [FIRMENWORTLAUT] sowie fachliche Beiträge zu Softwareentwicklung, Softwarebetrieb und angrenzenden Themen. Die Website dient der Darstellung des Unternehmens und der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen.
[ZU PRÜFEN: § 25 Abs. 5 MedienG sieht für Websites, deren Informationsgehalt über die Präsentation des Medieninhabers nicht hinausgeht („kleine Websites“), reduzierte Offenlegungspflichten vor. Ob die Website mit fachlichen Beiträgen noch darunter fällt oder die vollständige Offenlegung nach § 25 Abs. 2 und 3 MedienG erforderlich ist, ist im Einzelfall zu beurteilen. Dieser Entwurf geht vorsichtshalber von der vollständigen Offenlegung aus.]
Urheberrecht
Die Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung über die gesetzlich zulässigen Fälle hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von [FIRMENWORTLAUT].
Haftung für Links
Diese Website enthält Verweise auf Websites Dritter. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar. Bei Bekanntwerden einer Rechtsverletzung entfernen wir den betreffenden Verweis.
Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. [ZU PRÜFEN: Diese Aussage ist eine unternehmerische Entscheidung und vor Veröffentlichung zu bestätigen oder zu ändern. Bei Bereitschaft zur Teilnahme ist die zuständige Schlichtungsstelle namentlich zu nennen — für Online-Geschäfte in Österreich kommt regelmäßig die Internet Ombudsstelle in Betracht.]
Zuständige Schlichtungsstelle (sofern eine Teilnahme erfolgt): [NAME UND ANSCHRIFT DER SCHLICHTUNGSSTELLE]
Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission
[ZU PRÜFEN — WICHTIG: Die von der Europäischen Kommission betriebene Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde nach unserem Kenntnisstand mit Wirkung vom 20. Juli 2025 eingestellt; die zugrunde liegende Verordnung wurde aufgehoben. Ein Hinweis auf die Plattform samt Link wäre damit gegenstandslos und möglicherweise sogar irreführend. Bitte den aktuellen Rechtsstand prüfen und diesen Abschnitt entweder ersatzlos streichen oder durch den dann geltenden Hinweis ersetzen. Falls die Hinweispflicht wider Erwarten weiterbesteht, lautet der Standardtext: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter [OS-PLATTFORM-LINK] erreichen. Unsere E-Mail-Adresse lautet [E-MAIL-ADRESSE].“]
Bildnachweis
[BILDNACHWEISE UND LIZENZANGABEN ODER ENTFÄLLT]