RECHT

Cookie-Richtlinie

Diese Website kommt ohne Marketing- und Tracking-Cookies aus. Was gesetzt wird, steht hier.

ENTWURF — juristisch prüfen lassen. Dieser Text wurde als Erstentwurf erstellt und ist keine Rechtsberatung. Er muss vor Veröffentlichung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden.

Was auf dieser Website gespeichert wird

Diese Website setzt keine Cookies zu Werbe-, Marketing- oder Trackingzwecken. Es werden keine Dienste eingebunden, die Ihr Verhalten über diese Website hinaus oder über mehrere Geräte hinweg nachverfolgen.

Gespeichert wird ausschließlich das nachstehend genannte technisch notwendige Cookie.

Gesetzte Cookies

Gesetzte Cookies
NameZweckSpeicherortLaufzeit
[COOKIE-NAME SPRACHWAHL]Speichert die von Ihnen gewählte Sprachfassung, damit die Website bei weiteren Aufrufen in dieser Sprache angezeigt wird.[SPEICHERORT — Cookie oder localStorage][LAUFZEIT]

[ZU PRÜFEN: Tabelle muss nach Fertigstellung der Umsetzung gegen den tatsächlichen Stand geprüft werden. Wird die Sprachwahl statt über ein Cookie über den URL-Pfad gelöst, entfällt der Eintrag und diese Seite ist entsprechend zu kürzen.]

Das Cookie enthält keine personenbezogenen Daten über Ihre Person, sondern lediglich ein Sprachkürzel. Es wird nicht an Dritte übermittelt.

Reichweitenmessung ohne Cookies

Wir werten die Nutzung dieser Website statistisch aus. Das eingesetzte Verfahren arbeitet ohne Cookies und ohne vergleichbare Kennungen auf Ihrem Endgerät. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Warum kein Einwilligungsbanner erscheint

Für das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät und den Zugriff darauf ist grundsätzlich Ihre Einwilligung erforderlich. Davon ausgenommen sind Vorgänge, die für die Bereitstellung eines von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienstes unbedingt erforderlich sind.

Das oben genannte Cookie dient allein dazu, Ihre eigene Sprachwahl umzusetzen. Nach unserer Einschätzung ist es damit unbedingt erforderlich im Sinne dieser Ausnahme, sodass keine Einwilligung und folglich auch kein Einwilligungsbanner erforderlich ist.

[ZU PRÜFEN: Die Einschätzung stützt sich auf § 165 TKG 2021 (Speicherung von Informationen in Endeinrichtungen der Nutzer) sowie auf Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG. Paragraphenbezeichnung, geltende Fassung und die aktuelle Auslegung durch die österreichische Datenschutzbehörde sind vor Veröffentlichung anwaltlich zu bestätigen.]

Dieser Vorbehalt gilt ausdrücklich. Die Einschätzung trägt nur so lange, wie diese Website keine Marketing-, Tracking-, Werbe-, Remarketing- oder Social-Media-Dienste einbindet und keine Cookies zu anderen als den oben genannten Zwecken gesetzt werden. Sobald ein solcher Dienst eingebunden wird — etwa ein Werbe-Pixel, ein eingebettetes Video eines externen Anbieters, ein Chat-Widget oder ein Tag-Manager —, ist eine vorherige, informierte und freiwillige Einwilligung erforderlich. In diesem Fall muss diese Seite überarbeitet und eine Einwilligungslösung eingerichtet werden.

Kontrolle durch Sie

Sie können Cookies in Ihrem Browser jederzeit löschen oder deren Speicherung generell einschränken. Wird das Sprach-Cookie gelöscht oder blockiert, funktioniert die Website weiterhin; die Sprachauswahl muss dann bei jedem Besuch erneut getroffen werden.

Die Einstellungen dazu finden Sie in den Datenschutz- oder Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers.

Änderungen

Wird die technische Ausstattung dieser Website geändert, aktualisieren wir diese Seite. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung.

Stand: [DATUM DER LETZTEN AKTUALISIERUNG]