Software für die öffentliche Hand: barrierefrei, dokumentiert, nachvollziehbar.
Verwaltungssoftware hat Anforderungen, die es in der Privatwirtschaft in dieser Form nicht gibt: Barrierefreiheit als Rechtspflicht, Nachvollziehbarkeit über Legislaturperioden hinweg, Vergaberecht, Datenhaltung im Inland und Systeme, die länger leben als die Verträge, unter denen sie entstanden sind.
Was wir mitbringen
Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA — von Anfang an mitgebaut, nicht nachträglich aufgesetzt. Unsere eigene Website ist nach demselben Standard gebaut und geprüft; Sie können das hier nachvollziehen, bevor Sie mit uns sprechen.
Datenhaltung in Österreich oder der EU — auf Wunsch vollständig in Ihrem Rechenzentrum.
Dokumentation, die eine Prüfung übersteht — Architektur, Entscheidungen, Betriebshandbuch, Übergabefähigkeit.
Langfristigkeit — Wir sind seit 2012 dieselbe Firma mit denselben Gründern. Bei Systemen mit zehnjährigem Lebenszyklus ist das keine Nebensächlichkeit.
KI mit klarer Rechtsgrundlage — Einordnung nach EU AI Act, Betrieb wahlweise vollständig on-premise, keine Verarbeitung von Bürgerdaten außerhalb der EU.
Typische Vorhaben
Fachanwendungen und Register · Bürger- und Antragsportale · Ablösung von Altsystemen ohne Herstellersupport · Schnittstellen zwischen Fachverfahren · Barrierefreie Überarbeitung bestehender Anwendungen · KI-gestützte Dokumentenverarbeitung mit lokalen Modellen
Redaktionshinweise
Zum Absatz „Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA“: Vor Launch externes Accessibility-Audit durchführen und Prüfbericht verlinken — sonst den Satz zur eigenen Website streichen.