RECHT

Barrierefreiheitserklärung

Konformitätsziel WCAG 2.1 Stufe AA. Was erfüllt ist, was nicht, und wie Sie uns Barrieren melden.

ENTWURF — juristisch prüfen lassen. Dieser Text wurde als Erstentwurf erstellt und ist keine Rechtsberatung. Er muss vor Veröffentlichung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden.

Warum wir diese Erklärung freiwillig abgeben

Ein erheblicher Teil unserer Arbeit entsteht für Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung. Für diese Auftraggeber ist digitale Barrierefreiheit keine Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Anforderung, die im Vergabeverfahren nachgewiesen werden muss.

Wir halten es für wenig überzeugend, Barrierefreiheit anzubieten und sie auf der eigenen Website nicht umzusetzen. Diese Website ist unsere erste Arbeitsprobe. Deshalb führen wir diese Erklärung in derselben Ausführlichkeit und nach derselben Systematik wie für eine Website, die dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz unterliegt — auch dort, wo uns keine gesetzliche Verpflichtung dazu trifft.

[ZU PRÜFEN: Ob und in welchem Umfang diese Website tatsächlich einer gesetzlichen Verpflichtung unterliegt, ist zu klären. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes; die Länder haben eigene Landesgesetze. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) um und erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen, insbesondere den elektronischen Geschäftsverkehr. Eine reine Unternehmenswebsite ohne Bestell- oder Vertragsabschlussfunktion fällt nach unserer Einschätzung in der Regel nicht in den Anwendungsbereich. Diese Einschätzung sowie die genauen Gesetzesbezeichnungen und Übergangsfristen sind anwaltlich zu bestätigen. Diese Erklärung wird daher als freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben.]

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website [WEBSITE-ADRESSE] einschließlich aller darunter erreichbaren Unterseiten.

Nicht erfasst sind:

  • Inhalte auf Websites Dritter, auf die wir lediglich verlinken
  • [WEITERE AUSNAHMEN ODER ENTFÄLLT]

Angestrebter Standard: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, entsprechend den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549. [ZU PRÜFEN: aktuell geltende Fassung der EN 301 549 und die dort referenzierte WCAG-Version bestätigen.]

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist [KONFORMITÄTSSTAND — vollständig konform / teilweise konform / nicht konform] mit WCAG 2.1 Stufe AA.

[ZU PRÜFEN: Genau eine der drei Angaben auswählen. „Teilweise konform“ bedeutet, dass die Anforderungen wegen einzelner Nichtübereinstimmungen nicht vollständig erfüllt sind; diese sind dann im folgenden Abschnitt konkret zu benennen. Eine pauschale Konformitätsbehauptung ohne Prüfgrundlage ist zu vermeiden.]

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich:

Inhalt oder FunktionNichtübereinstimmungGrundGeplante Abhilfe
[BETROFFENER INHALT][BETROFFENES ERFOLGSKRITERIUM][BEGRÜNDUNG][MASSNAHME UND ZEITRAUM]

[ZU PRÜFEN: Tabelle nach Abschluss der Prüfung befüllen. Sind keine Nichtübereinstimmungen bekannt, ist die Tabelle durch einen entsprechenden Satz zu ersetzen. Für eingebundene Dienste Dritter — etwa die Terminbuchung — ist gesondert zu bewerten, ob deren Oberfläche die Anforderungen erfüllt.]

Eingebundene Dienste Dritter: [EINGEBUNDENE DIENSTE UND DEREN BARRIEREFREIHEITSSTATUS ODER ENTFÄLLT]

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [DATUM DER ERSTELLUNG] erstellt.

Grundlage der Einschätzung: [BEWERTUNGSMETHODE — Selbstbewertung / externe Prüfung durch eine unabhängige Stelle]

Bei externer Prüfung: [PRÜFSTELLE], Prüfbericht vom [DATUM DES PRÜFBERICHTS]

Eingesetzte Verfahren und Werkzeuge: [PRÜFVERFAHREN — z. B. automatisierte Prüfung, manuelle Prüfung nach WCAG-Erfolgskriterien, Test mit Screenreader und Tastaturbedienung, Prüfung von Kontrastwerten]

Letzte Überprüfung: [DATUM DER LETZTEN ÜBERPRÜFUNG]

[ZU PRÜFEN: Eine reine Selbstbewertung ist zulässig, sollte aber als solche gekennzeichnet werden. Für die Zielgruppe öffentliche Hand ist eine externe Prüfung durch eine unabhängige Stelle deutlich belastbarer.]

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen auf dieser Website Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie einen Inhalt in einer zugänglichen Form, teilen Sie uns das bitte mit. Wir prüfen jede Meldung und melden uns zurück.

Ansprechperson: [ANSPRECHPERSON BARRIEREFREIHEIT] E-Mail: [E-MAIL-ADRESSE BARRIEREFREIHEIT] Telefon: [TELEFON] Postanschrift: [STRASSE UND HAUSNUMMER], [PLZ] [ORT]

Antwortfrist: Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung und antworten innerhalb von [ANTWORTFRIST]. [ZU PRÜFEN: Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz sieht für öffentliche Stellen eine gesetzliche Reaktionsfrist vor. Da diese Erklärung freiwillig abgegeben wird, ist die Frist als Selbstverpflichtung frei wählbar; die gesetzliche Frist ist zu recherchieren, falls eine Verpflichtung besteht.]

Bitte geben Sie in Ihrer Meldung nach Möglichkeit an, welche Seite betroffen ist, welche Barriere aufgetreten ist und mit welchem Gerät beziehungsweise welcher Hilfstechnologie Sie die Seite genutzt haben.

Durchsetzungsverfahren und Beschwerdestelle

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Antwort, können Sie sich an eine Beschwerdestelle wenden.

Zuständige Stelle: [BESCHWERDESTELLE — NAME UND ANSCHRIFT]

[ZU PRÜFEN: Die zuständige Stelle hängt davon ab, welches Regime anwendbar ist. In Betracht kommen das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungs- beziehungsweise Beschwerdestelle sowie das Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Zuständigkeit, genaue Bezeichnung, Anschrift und Verfahrensweg sind vor Veröffentlichung anwaltlich zu klären. Falls für eine freiwillige Erklärung keine förmliche Beschwerdestelle besteht, ist dieser Abschnitt entsprechend umzuformulieren, statt eine nicht zuständige Stelle zu nennen.]

Barrierefreiheit als laufende Aufgabe

Wir behandeln Barrierefreiheit nicht als einmalige Prüfung, sondern als Bestandteil der laufenden Entwicklung. Bei jeder Änderung an dieser Website prüfen wir Tastaturbedienbarkeit, Kontrastwerte, Textalternativen und Struktur der Überschriften erneut.

Nächste geplante Überprüfung: [DATUM DER NÄCHSTEN ÜBERPRÜFUNG]

Stand: [DATUM DER LETZTEN AKTUALISIERUNG]